In Kürze
- LUPO Bikes ist eine Einzelfirma und unterliegt Schweizerischem Recht.
- Lieferzeiten werden stets aktuell gehalten. Sie können aber nicht durch LUPO Bikes garantiert werden, da Einflussfaktoren wie z.B: Verfügbarkeit von Bauteilen und geopolitische Faktoren nicht durch LUPO Bikes beeinflusst werden können.
- Bei Lagerfahrzeugen gibt es kein Vorkaufsrecht.
- Leasing-Vergabe nur bei Neufahrzeugen möglich.
- Die Ausrüstungsdetails der Fahrzeuge können unangekündigt vom Hersteller angepasst werden (z.B. bei Lieferengpässen von Zulieferern).
- Zufriedene und gesunde Kunden sind mein wichtigstes Ziel. Es gibt immer eine Lösung.
- Eine Probefahrt wird vor dem Kauf empfohlen.
- Ein Vorbezug von Fahrzeugen ohne vollständige Bezahlung wird nicht gewährt.
- Sobald ein Fahrzeug auf Kundenwunsch produziert wurde, besteht keine Rücktrittsmöglichkeit mehr vom Kauf.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Verkauf von E-Lastenrädern (überarbeitet)
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für sämtliche Kaufverträge über neue und gebrauchte E-Lastenräder sowie Zubehör und Ersatzteile (nachfolgend «Produkte») zwischen LUPO Bikes (nachfolgend «Verkäufer») und dem Käufer (nachfolgend «Kunde»).
1.2 Als Privatkunde (B2C) gilt, wer Produkte für den persönlichen oder familiären Gebrauch erwirbt. Als Geschäftskunde (B2B) gilt, wer Produkte im Rahmen seiner beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit erwirbt. Der Kunde gibt bei Vertragsschluss an, in welcher Eigenschaft er handelt.
1.3 Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verkäufer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu. Individuelle schriftliche Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.
1.4 Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
2. Vertragsschluss
2.1 Die Darstellung der Produkte im Webshop, in Prospekten oder im Ladengeschäft stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Einladung zur Offertstellung.
2.2 Der Vertrag kommt zustande durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Verkäufers oder durch Übergabe des Produkts gegen Bezahlung im Ladengeschäft.
2.3 Der Verkäufer behält sich vor, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
3. Preise und Zahlung
3.1 Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preise in Schweizer Franken (CHF), inklusive Mehrwertsteuer.
Vorauszahlung
3.2 Der vollständige Kaufpreis ist bei Vertragsschluss fällig und vor Übergabe des Produkts zu bezahlen. Die Übergabe des Produkts erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang.
3.3 Bei Bestellware (Neufahrzeuge, die der Verkäufer eigens beim Hersteller bestellt) erfolgt die Bestellung beim Hersteller erst nach Eingang des vollständigen Kaufpreises. Lieferfristen beginnen ab diesem Zeitpunkt zu laufen.
Stornierung durch den Kunden
3.4 Storniert der Kunde eine Bestellung, nachdem der Verkäufer das Fahrzeug beim Hersteller bestellt hat, ist der Verkäufer berechtigt, die tatsächlich entstandenen Kosten und Aufwendungen (insbesondere Stornierungskosten des Herstellers, bereits geleistete Zahlungen an den Hersteller, Transportkosten) vom Kaufpreis in Abzug zu bringen. Der Restbetrag wird dem Kunden unverzüglich zurückerstattet.
3.5 Kann das bestellte Fahrzeug anderweitig ohne Verlust verkauft werden, reduziert sich der Abzug gemäss Ziff. 3.4 entsprechend. Der Verkäufer ist verpflichtet, sich um eine anderweitige Verwertung zu bemühen (Schadensminderungspflicht).
3.6 Das Recht des Kunden auf Widerruf bei Fernabsatzverträgen (Ziff. 9) bleibt vorbehalten.
4. Lieferung und Gefahrübergang
4.1 Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet. Der Verkäufer bemüht sich um fristgerechte Lieferung und informiert den Kunden über wesentliche Verzögerungen.
4.2 Nutzen und Gefahr gehen mit der Übergabe des Produkts an den Kunden über. Bei Versand trägt der Kunde die Transportgefahr ab Übergabe an den Transporteur, sofern nicht anders vereinbart.
4.3 Der Kunde hat das Produkt bei Übergabe auf offensichtliche Transportschäden zu prüfen und solche unverzüglich dem Transporteur und dem Verkäufer zu melden.
4.4 Wird eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kann der Kunde dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist ansetzen. Nach erfolglosem Ablauf stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu (Art. 107 ff. OR).
Lieferverzögerung durch Hersteller
4.5 Verzögert sich die Lieferung durch den Hersteller aus Gründen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat (z.B. Produktionsengpässe, Lieferkettenprobleme, höhere Gewalt), informiert der Verkäufer den Kunden unverzüglich über die voraussichtliche Verzögerung.
4.6 Bei einer Verzögerung von mehr als 8 Wochen über die ursprünglich kommunizierte Lieferfrist hinaus hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall wird der geleistete Kaufpreis vollständig und unverzüglich zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
5. Gewährleistung
A. Grundsatz
5.1 Der Verkäufer haftet dafür, dass die Produkte bei Übergabe keine Mängel aufweisen, die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit zum vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder erheblich mindern (Art. 197 Abs. 1 OR). Für Mängel, die der Kunde bei Vertragsschluss kannte, haftet der Verkäufer nicht (Art. 200 Abs. 1 OR). Für Mängel, die bei gewöhnlicher Aufmerksamkeit erkennbar gewesen wären, haftet der Verkäufer nur, wenn er deren Nichtvorhandensein zugesichert hat (Art. 200 Abs. 2 OR).
B. Neuware – Privatkunden (B2C)
5.2 Bei neuen Produkten, die für den persönlichen oder familiären Gebrauch bestimmt sind, beträgt die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche 2 Jahre ab Übergabe (Art. 210 Abs. 4 lit. a OR).
5.3 Der Verkäufer ist berechtigt, einen rechtzeitig gerügten Mangel zunächst durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu beheben. Schlägt die Nachbesserung innert angemessener Frist fehl, ist sie unzumutbar oder unmöglich, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte (Wandelung oder Minderung) zu (Art. 205 Abs. 1 OR).
C. Gebrauchte Produkte – Privatkunden (B2C)
5.4 Gebrauchte Produkte werden in dem Zustand verkauft, in dem sie sich bei Besichtigung und/oder Probefahrt befinden. Der Zustand wird im individuellen Kaufvertrag dokumentiert (Zustandsprotokoll). Bekannte Mängel und Gebrauchsspuren werden darin aufgeführt und gelten als vom Kunden akzeptiert.
5.5 Die Gewährleistung für gebrauchte Produkte wird – mit Ausnahme ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften und vorbehaltlich Art. 199 OR – ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht, soweit der Verkäufer Mängel arglistig verschwiegen hat.
5.6 Auffangregelung: Sollte der Gewährleistungsausschluss gemäss Ziff. 5.5 im Einzelfall ganz oder teilweise nicht durchsetzbar sein, wird die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche auf 1 Jahr ab Übergabe verkürzt (Art. 210 Abs. 4 lit. a OR). In diesem Fall ist der Verkäufer berechtigt, einen gerügten Mangel zunächst durch Nachbesserung zu beheben.
D. Geschäftskunden (B2B) – Neuware und Gebrauchtware
5.7 Gegenüber Geschäftskunden wird die Gewährleistung für gebrauchte Produkte – mit Ausnahme ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften und vorbehaltlich Art. 199 OR – ausgeschlossen.
5.8 Für neue Produkte wird die Verjährungsfrist gegenüber Geschäftskunden auf 1 Jahr ab Übergabe verkürzt. Der Verkäufer ist berechtigt, einen gerügten Mangel zunächst durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu beheben.
E. Zugesicherte Eigenschaften
5.9 Zugesicherte Eigenschaften gelten nur, wenn sie im individuellen Kaufvertrag ausdrücklich und schriftlich als solche bezeichnet sind. Angaben in Inseraten, Prospekten, auf der Website oder mündliche Aussagen gelten nicht als Zusicherung, sofern sie nicht schriftlich in den Kaufvertrag aufgenommen werden.
F. Rügepflicht
5.10 Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe schriftlich (E-Mail genügt) zu rügen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu melden. Bei verspäteter oder unterlassener Mängelrüge gilt das Produkt als genehmigt (Art. 201 Abs. 1 OR). Bei absichtlicher Täuschung durch den Verkäufer findet eine Beschränkung wegen versäumter Anzeige nicht statt (Art. 203 OR).
6. Herstellergarantie
6.1 Sofern ein Hersteller eine freiwillige Herstellergarantie gewährt, erbringt dieser die Leistungen daraus selbst und nach seinen eigenen Bedingungen. Die Herstellergarantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und besteht unabhängig von den gesetzlichen Gewährleistungspflichten des Verkäufers.
6.2 Der Verkäufer vermittelt die Herstellergarantie und unterstützt den Kunden auf Wunsch bei der Abwicklung, ohne daraus eine eigene Verpflichtung zu übernehmen.
6.3 Bei Konkurs, Liquidation oder Geschäftseinstellung des Herstellers können Ansprüche aus der Herstellergarantie entfallen. Aus dem Wegfall der Herstellergarantie entstehen keine Ansprüche gegen den Verkäufer. Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer (Ziff. 5) bleiben davon unberührt.
6.4 Der Verkäufer gewährt keine eigenständige Händlergarantie, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart.
7. Ersatzteile, Komponenten und Beschaffungsrisiko
7.1 E-Lastenräder bestehen aus Komponenten verschiedener Zulieferer (z.B. Antrieb, Akku, Steuerungselektronik, Display). Der Verkäufer schuldet keine Verfügbarkeit bestimmter Ersatzteile oder Software-Updates über die vom jeweiligen Hersteller vorgesehenen Lebenszyklen hinaus.
7.2 Ist eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung aufgrund fehlender Bezugsquellen (z.B. Herstellerinsolvenz, Produktabkündigung, Lieferstopp) objektiv unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar, entfällt die Pflicht des Verkäufers zur Nachbesserung. Die gesetzlichen Rechte des Kunden (Wandelung oder Minderung) bleiben in diesem Fall erhalten.
7.3 Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für Verzögerungen oder Unmöglichkeiten in der Mängelbehebung, die auf fehlende Ersatzteile, Herstellerinsolvenz oder behördliche Auflagen zurückzuführen sind, soweit der Verkäufer hierfür nicht einzustehen hat.
8. Haftungsbeschränkung
8.1 Die Haftung des Verkäufers für leichte Fahrlässigkeit wird – soweit gesetzlich zulässig – für indirekte Schäden und Folgeschäden (insbesondere Nutzungsausfall, entgangener Gewinn, Betriebsunterbrechung) ausgeschlossen.
8.2 Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Personenschäden haftet der Verkäufer unbeschränkt nach Gesetz. Eine Wegbedingung der Haftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit ist nichtig (Art. 100 Abs. 1 OR).
8.3 Gegenüber Geschäftskunden ist die Haftung des Verkäufers – soweit gesetzlich zulässig – der Höhe nach auf den Kaufpreis des betroffenen Produkts begrenzt. Diese Begrenzung gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Personenschäden.
8.4 Zwingende Ansprüche aus dem Produkthaftpflichtgesetz (PrHG) bleiben vorbehalten.
9. Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
9.1 Bei Verträgen, die ausserhalb der Geschäftsräume des Verkäufers oder am Telefon geschlossen werden (Art. 40a ff. OR), hat der Privatkunde das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss und Erhalt der Widerrufsinformation ohne Angabe von Gründen zu widerrufen (Art. 40e Abs. 2 OR).
9.2 Der Widerruf ist schriftlich (Brief oder E-Mail) an den Verkäufer zu richten. Die rechtzeitige Absendung genügt zur Fristwahrung.
9.3 Bei Widerruf erstatten die Parteien die bereits empfangenen Leistungen zurück (Art. 40f Abs. 1 OR). Das Produkt ist in einwandfreiem Zustand und vollständig zurückzugeben. Die Kosten der Rücksendung trägt der Kunde. Der geleistete Kaufpreis wird vollständig und unverzüglich zurückerstattet.
9.4 Kein Widerrufsrecht besteht, wenn der Kunde die Vertragsverhandlungen ausdrücklich gewünscht hat oder den Vertrag an einem Markt- oder Messestand abgeschlossen hat (Art. 40c OR).
9.5 Bei Vertragsschluss im Ladengeschäft des Verkäufers besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.
10. Datenschutz
10.1 Der Verkäufer erhebt und bearbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschliesslich im Rahmen der Vertragsabwicklung und unter Einhaltung des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG).
10.2 Einzelheiten sind der separaten Datenschutzerklärung des Verkäufers zu entnehmen.
11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
11.1 Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der kollisionsrechtlichen Verweisungsnormen.
11.2 Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB gelten folgende Gerichtsstände:
- Privatkunden (B2C): Zuständig ist das Gericht am Wohnsitz des Kunden oder am Sitz des Verkäufers, nach Wahl des Klägers (Art. 32 Abs. 1 ZPO). Eine vorherige Schlichtung ist obligatorisch.
- Geschäftskunden (B2B): Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz des Verkäufers, soweit gesetzlich zulässig.
12. Salvatorische Klausel
12.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
13. Änderungen der AGB
13.1 Der Verkäufer behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Für bestehende Verträge gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen AGB.
Stand: 20.05.2026