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Cargo Bikes und die Rechtslage

Liebe Kundschaft und Interessenten. Hinter LUPO Bikes stehe ich mit meinem Werten und rücke das Wohl und die Interessen meiner Kundinnen und Kunden stets in den Fokus. Denn nur wer zufrieden ist kommt auch wieder.
Das Cargobikefahren ist für mich auch Teil meines Lebensmodells und somit bin ich mit Haut und Haaren dabei.
 
Offenbar gibt es bekannte Händler und Marken ja sogar Velovereine, die ihre Kunden ungenügend informieren bzw. Zusagen machen, welche rechtlich verfänglich sind.

LUPO Bikes hat sich für euch informiert.
Deshalb möchte ich hier kurz über die verwirrende Rechtslage bezüglich Cargo Bikes in der CH informieren und etwas über die Zukunft in Aussicht stellen.

Lage Aktuell

  • Gemäss VRV Artikel 63 dürfen Fahrräder und E-Bikes maximal drei (3) Kinder transportieren. 
  • Gemäss Artikel 63d dürfen schonmal zwei (2) Kinder auf "geschützten Plätzen" transportiert werden.
  • Darüber hinaus gemäss Ziffer 6 noch ein (1) weiteres Kind auf einem "sicheren Kindersitz". 


Winther Kangaroo Lite, Luxe und Cargoo erfüllen die technischen Anforderungen
für jede dieser Definitionen. Diese Rechtsinterpretation wurde mit dem ASTRA und diversen STVA abgeklärt. Sie ist zulässig.

Das heisst?

  • Drei (3) Kinder = Auf der Strasse erlaubt
  • Vier (4) Kinder = Auf der Strasse derzeit nicht erlaubt (erst ab 2023)
  • Motorleistung: Maximal 500 Watt (Leichtmotorfahrrad)


Der Erwerb eines Cargo Bikes mit vier (4) Sitzplätzen ist erlaubt, es dürfen derzeit einfach nur drei (3) davon genutzt werden.

Mit einem Winther Kangaroo Lite, Luxe oder Cargoo können Sie in der Schweiz drei (3) Kinder legal und sicher transportieren. In der EU sogar vier (4).

Und ab 2024?

Diverse Parteien, Regierungsräte, Veloverbände und  Ständerat Thierry Burkart (Postulat Burkart) setzen sich aktiv für die Interessen des Cargo Bikes bzw. für den sog. "Langsamverkehr" ein. Voraussichtlich ab 2024 wird eine Revision des VRV den Artikel 63 so öffnen, dass dann auch alle Sitzplätze genutzt werden dürfen. Dann darf das Cargo Bike voll aufblühen.

News 2023

Die Vernehmlassung für das Massnahmenpaket wurde am 28. Juni eröffnet. Ab 28. Oktober wissen wir mehr.    https://www.astra.admin.ch/astra/de/home/themen/langsamverkehr/langsamverkehr-vernehmlassung.html

News 2022 

Der Bundesrat hat den Vorschlägen der Ständeräte zugestimmt und das UVEK beauftragt, die technischen Vorschriften zeitnah anzupassen. 
Was wird neu?

Aktuell einzige Ausnahme: Typengenehmigung

Cargo Bikes mit vier Sitzplätzen und solche mit mehr als 500 Watt können aktuell nur dann legal genutzt werden, wenn sie mit einer Typengenehmigung (TG) als "Kleinmotorrad" zugelassen werden. Dies ist nur möglich, wenn in Europa eine solche Zulassung besteht oder der Importeur/Verkäufer eine solche TG vorweisen kann. Dann kann ein solches Rad mit gelber Nummer eingelöst und mit den  Führerscheinen A1, F oder B gefahren werden. 

Beim LUPO Bikes ist man gut beraten.

Allseits gute Fahrt. Euer Michel